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NEU: Die ausrichtenden Vereine werden 2 Wochen vor Beginn der Meisterschaft eine Aufstellung der jeweils anfallenden Startgelder für die Vorläufe an die Vereine versenden.
Der angegebene Betrag ist bis zu Beginn der Meisterschaft zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Meldung verbindlich. Bei Nichtzahlung verfällt das Startrecht.
Die Startgelder für die Zwischen- und Endläufe sind nach wie vor in bar vor dem Start an die Ausrichter zu zahlen.
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